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Die Stärken meiner Kanzlei
Zu meinen Mandanten zählen Privatpersonen, Handwerksbetriebe und andere mittelständische Unternehmen. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an oder treten Sie per e-mail oder Fax mit mir in Kontakt. Im Gespräch werden wir ausreichend Gelegenheit haben, uns persönlich kennen zu lernen. Nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage geht es zunächst darum, Chancen und Risiken aufzuzeigen und außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Diese erschließen sich oftmals erst nach umfassender Auswertung der aktuellen Rechtsprechung. Durch Nutzung neuer Medien und Technik ist eine effektive Arbeit gewährleistet. Wo sich außergerichtliche Lösungen nicht realisieren lassen, werden Sie durch meine Kanzlei vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten. Auch über Kosten können wir sprechen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären. Berufsverständnis Ihre Interessen und Vorteile sind mein Auftrag und Anliegen. Ich begleite Sie vom Erstgespräch bis zur angestrebten erfolgreichen Erledigung der Angelegenheit als gleichberechtigter, zuverlässiger und loyaler Partner. Unser Anspruch ist es, Sie mit unserer Erfahrung, Kompetenz und unserem Engagement bei der Lösung der anstehenden rechtlichen Fragen zu unterstützen, und zwar engagiert, kompetent, kreativ und vorausschauend. Das Ziel ist stets, aus der Situation heraus mit juristischen Methoden den denkbar günstigsten Erfolg zu erzielen. Eine umfangreiche und stets aktualisierte Bibliothek stehen uns dabei ebenso zur Seite wie der Zugriff auf aktuelle Rechtsprechung, die ja nicht zuletzt das "Zünglein an der Waage" ist. Wir koordinieren den Kontakt zu kompetenten Kooperationspartnern in Rechtsgebieten, die nicht Gegenstand unseres originären Angebots sind. |
Ausschluss des Vaters von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig.
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Die steuerlichen Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer aus dem Jahr 2007 sind verfassungswidrig.
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Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar
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